EU-Leitfaden

Ist KI-Dokumentenverarbeitung DSGVO-konform? Eine praktische EU-Checkliste

Die Frage, die sich jede EU-Operations-Leitung vor der Dokumentenautomatisierung stellt. Die kurze Antwort: KI-Dokumentenverarbeitung KANN DSGVO-konform sein — aber die Konformität steckt im Design des Ablaufs, nicht auf der Marketingseite des KI-Modells.

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Die kurze Antwort

Die DSGVO verbietet KI-Dokumentenverarbeitung nicht. Sie verlangt, was sie immer verlangt — Rechtsgrundlage, Zweckbindung, Minimierung, Sicherheit, Rechenschaft —, angewandt auf einen Ablauf, der eben KI nutzt. Ein gut gestalteter Extraktionsablauf lässt sich leichter konform machen als ein menschliches Postfach, weil jeder Schritt explizit und prüfbar ist.

Was die Konformität in der Praxis bricht: Dokumente an Tools ohne AVV schicken, Anbieter auf Ihren Kundendaten trainieren lassen, stille Kopien für immer behalten und Dokumentinhalte in Systeme protokollieren, die niemand kontrolliert.

Die Checkliste

Sonderfälle, die erhöhte Sorgfalt brauchen

Wer verantwortlich ist

Das Unternehmen, das die Dokumente verarbeitet, bleibt Verantwortlicher: Es besitzt die Rechtsgrundlage, den Aufbewahrungsplan und die finalen Entscheidungen. Ein Anbieter wie Rexora handelt als Auftragsverarbeiter — gebunden an den AVV, zuständig dafür, den Ablauf so zu bauen, dass der Verantwortliche konform sein KANN, und dafür, die eigene Schicht (Protokolle, temporäre Dateien, Unterauftragsverarbeiter) sauber zu halten.

Die Compliance-Freigabe liegt beim Verantwortlichen und seinen Beratern. Ein guter Anbieter macht diese Prüfung leicht, indem er Datenfluss, Liste der Unterauftragsverarbeiter und Aufbewahrungsverhalten schriftlich übergibt — und Umfänge ablehnt, die sich nicht konform umsetzen lassen.

Bevor Sie Dokumente automatisieren

Zehn Minuten mit diesen Fragen ersparen später einen schmerzhaften Umbau.

Wo Rexora ins Spiel kommt

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